Year: 2007
Type: article
Abstract: Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.Gewaltenteilung, Machtteilung und Vetospieler-Konzept ZPol 1/07 23 auf, die sich klar voneinander unterscheiden.Bei der Suche nach Begriffsklärungen oder Definitionen der Gewaltenteilung stößt man auf zwei unterschiedliche Aspekte, die in jeweils unterschiedlicher Betonung als grundlegend angesehen werden.Einerseits handelt es sich um ein Ordnungsprinzip der Staatsgewalt, das eine Aufteilung der Funktionen auf unterschiedliche Organe vorsieht.Andererseits findet sich das im Liberalismus begründete normative Ziel des Schutzes der individuellen und gesellschaftlichen Freiheit vor staatlicher Macht. 1 Das "traditionelle" staatsrechtliche Verständnis insbesondere bis zu Beginn des 20.Jahrhunderts 2 betont die Trennung der Gewalten und hebt in der Regel auf die institutionelle und funktionale Trennung und Dreiteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative ab.Für dieses "klassische Gewaltenteilungskonzept" (Steffani 1997: 38; Schuett-Wetschky 2001: 68) verwende ich im Folgenden den Begriff der Gewaltentrennung, da dieser die funktionale Aufgliederung der Staatsmacht in voneinander unabhängige Gewalten besser verdeutlicht.Der normative Aspekt des Schutzes vor der Staatsmacht wird in solchen Gewaltenteilungskonzepten deutlich, in denen die Prinzipien von gegenseitiger Abhängigkeit und Machtverschränkung, von Macht und Gegenmacht und damit einer Beschränkung absoluter Staatsmacht vorgesehen sind.Hierfür verwende ich im Weiteren den Begriff der Machtteilung, der verdeutlichen soll, dass in diesem Verständnis die Verhinderung einer absoluten Konzentration der Staatsmacht durch deren Aufteilung auf sich gegenseitig beeinflussende Institutionen im Vordergrund steht.Schon bei Montesquieu, dem immer wieder bemühten "Urvater" der Gewaltenteilung, finden sich beide Aspekte wieder (Schuett-Wetschky 2001: 70), doch litt er lange Zeit unter der falschen Assoziation und Reduktion auf "Gewaltenteilung = Montesquieu und Dreiteilung" (Kägi 1969: 300; Riklin 1989: 423).Daher möchte ich zunächst die Differenzen in den ideengeschichtlichen Grundlagen der Gewaltentrennung und Machtteilung herausarbeiten, um anschließend zu zeigen, dass es eine Anschlussfähigkeit des Vetospieler-Konzepts insbesondere an das Machtteilungskonzept gibt, wie es bei Montesquieu und dann vor allem in den Federalist Papers angelegt ist.a) Gewaltenteilung als Gewaltentrennung Das Konzept der funktionalen Gewaltentrennung in Form der Dreiteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative hat seine ideengeschichtlichen Wurzeln neben 1 Schon Fraenkel betont beide Aspekte, wenn er schreibt "dass es zur Sicherung der Freiheit des Individuums unerlässlich sei, die verschiedenen Hoheitsfunktionen des Staates an voneinander unabhängige Personen oder Personengruppen zu übertragen" (1957: 97). 2 Es dominierte auch noch im Parlamentarischen Rat und hielt somit Einzug in das bundesdeutsche Grundgesetz (Schuett-Wetschky 2001).
Author: Michael Stoiber
Language: German
Subfield: Law
Field: Social Sciences
Domain: Social Sciences
Open Access status: bronze
OpenAlex ID: W2329346244
