Year: 2012
Type: article
Abstract: Dass ich meinem Thema "Drei Lehrer der chinesischen Rechtskultur" den Untertitel "eine Erinnerung" beigefügt habe, deutet nur am Rande auf persönliches Erinnern.Sentimentalitäten sind nicht zu befürchten."Erinnerung" steht vielmehr für ein neues Aufgreifen der Beiträge und Aufschlüsse, die diesen drei Rechtswissenschaftlern für die Erkenntnis der chinesischen Rechtskultur in einem früheren Stadium zu verdanken sind, Beiträge, die uns als solche mehr oder weniger bekannt sind, an die wir uns aber in der Absicht erinnern, ihre fortdauernde Bedeutung zu bedenken.Professor Chen Guyuan -1896 in der Nähe von Xi'an geboren, 1981 in Taibei gestorben -lud mich im Sommer 1972 zusammen mit einem taiwanischen Kommilitonen zu einem zehnstündigen Vorlesungszyklus über chinesische Rechtsgeschichte in sein Haus ein.Von Professor Wang Boqi -1908 in Jiangsu geboren, 1961 in Taibei gestorben -fand ich damals die 1956 in Taibei erschienene Essay-Sammlung über "Modernes Rechtsdenken und angestammte chinesische Kultur", die für Jahrzehnte einen singulären Rang in der sinorechtskulturellen Literatur einnahm.Und Professor Wu Jingxiong -1899 in Ningbo geboren, 1986 in Taibei gestorben -irritierte mich mit seiner 1955 auf Englisch erschienenen, damals in einer lokalen Ausgabe in Taibei ausliegenden Studie "Fountain of Justice.A Study of the Natural Law".Was, so mein spontanes und lang anhaltendes Erstaunen, mag im chinesischen Kulturkreis eine thomistische Rechtsphilosophie bedeuten?Auch wenn mir das erst nach und nach deutlich wurde, so waren es diese drei Autoren, in denen mir beispielhaft die Kernsubstanz von "chinesischer Rechtskultur" als Faktum und Aufgabe begegnete.Alle drei waren mit der Erfahrung der Rechtsmodernisierung vertraut, Chen hatte sich als Abgeordneter des Gesetzgebungsamtes mit dem Handelsrecht und dem internationalen Privatrecht befasst, Wang war ein Pionier der Zivilrechtsdogmatik und Wu hatte 1933 den ersten Entwurf der "Verfassung der Republik China" verfasst.Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtswissenschaftlern ihrer Zeit genügte ihnen nicht die Erörterung und Rezeption ausländischer Modelle im Dienste einer möglichst makellosen Modernitätsfassade, sondern sie erkannten die Notwendigkeit, über den Modernisierungsidealismus das Einwirken von Faktoren der traditionellen Kultur nicht zu ignorieren.So legte
Source: Verfassung in Recht und Übersee
Author: Robert Heuser
Institution: University of Cologne
Language: German
Field: Social Sciences
Domain: Social Sciences
Open Access status: bronze
OpenAlex ID: W2404510673
