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Um einen für die Neuen Staaten in Übersee adäquaten Verfassungstyp: Malaysia als Vorbild?

Year: 1978
Type: article
Abstract: Um einen für die Neuen Staaten in Übersee adäquaten Verfassungstyp: Malaysia als Vorbild?1 Kar! von Vorys, wegen seines Pakistan-Buches2 in gutem Gedächtnis, wirft am Ende seiner neuen, großen Malaysia gewidmeten Arbeit (S. 431) die Frage auf, ob eine Lösung wie man sie in M. für das Verhältnis mehrerer Volksgruppen (denn so muß man hier Kommune übersetzen) zueinander gefunden hat, als Vorbild für diejenigen Neuen Staaten in Betracht komme, die ebenfalls unter solchen Verschie denheiten und Gegensätzen litten : Er bejaht diese Frage (431).Damit allein erscheint es gerechtfertigt, sich ein Bild von dieser Lösung zu verschaffen -, ganz abgesehen von dem Ertrag für die Verfassungs lehre überhaupt, die ein solches Unternehmen in Aussicht stellt.1. Diese Lösung besteht als erstes darin, daß als ihr Ort nicht die eigentliche Ver fassung, sondern ein ihr vorgeschalteter "constitutional contract" gewählt wird3• Diese Vereinbarung entspringt nicht der Verfassunggebenden Gewalt -, womit ihre Legitimität sich als ein eigenes und eigenartiges Problem erweist.Ihre Schöpfer und Partner sind vielmehr gesellschaftliche Mächte -, im Falle M.s drei politische Parteien, die jeweils eine der drei großen Volksgruppen Malaien, Chinesen und Inder repräsentieren : Sie erweisen sich damit, wenn überhaupt, als Parteien eigener Art, jedenfalls wenn man annimmt, daß Parteien nicht Besonderheiten der Nation darstellen, sondern lediglich als Varianten der Auffassung von Gemeinwesen und Gemeinwohl verstanden werden dürfen.Vielleicht wäre es folgerichtig, wenn eine jede derartige Partei "ihre" Volksgruppe allein und ausschließlich darstellte.Diese Folgerichtigkeit würde jedoch zu einer Zwangsmitgliedschaft nötigen, gegen die alles spricht, wenn es wie in M. um An näherung, Zusammenarbeit und letztlich überwindung der Gegensätze geht.So finden wir denn, was die Malaien angeht, neben der großen UMNO ( = United Malay's National Organization) unter ihrem Führer Tunku Abdul Rahman weitere Formationen, die PMIP ( = Pan Malayan Islamic Party, neuerdings nur noch Islamic Party S. 428) und das Gerakan (268 f.).Auch die Repräsentation der Chinesen erschöpft sich nicht in dem MCA ( = Malaysian/earlier Malayan Chinese Association), sondern vor allem eine DAP ( = Democratic Action Party), die bemerkenswert ist, weil sie die Partei Singapores und seines Herrschers Lee Kuan Yew5 ist, der auch nach der Verselbständigung Singapores via DAP in die Innen politik Malaysias einwirkt (zu allem 428).Da ein solches Verfassungs-Bündnis seinen Sinn nur bewähren kann, wenn seine Partner durch Wahlen und den Sieg der jeweils anderen nicht geschwächt oder gar vernichtet werden, liegt es nahe, diese anderen irgendwie mit den Partnern der Verfassungsvereinbarung zu verbin den.Weil es in den Wahlen von 1969 fast zu einem solchen Ergebnis gekommen 1 Zugleich eine Besprechung von v. Vorys, Democracy without Consensus-Communalism and Political Stability in Malaysia -(Princeton UP 1975) XIV + 443 S. 2 Political Development in Pakistan (Princeton UP 1965).3 v.V. spricht mehrfach auch von "inter-communal contract" (395, 412, 428, 434).Hierbei handelt es sich um eine andere Seite derselben Sache : Der " constitutional contract" wird VOn Partnern und Sinn her gesehen.Hier soll im folgenden von ,.Verfassungs-Vereinbarung" die Rede sein.-4 Ein 2 "malaischer" Staat ist ein Staat allein der Malaien mit allen anderen Volksgruppen demgemäß als bloßen Minderheiten ; Malaysia hingegen ist ein Staat aus allen Volksgruppen, also ohne Minderheiten mit ihrer doch immer prekären Stellung.
Language: German
Open Access status: hybrid
OpenAlex ID: W2735990331
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