Year: 2017
Type: book
Abstract: Kirsten Scheiwe denen auch Familienfürsorge und Arbeitsfürsorge weiter ausdifferenziert wurden (II.).Das "Recht auf Erziehung", das erstmals im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922/24 kodifiziert wurde, wurde nicht als subjektives Recht verstanden, sondern als präventive staatliche Kontrolle mit dem Staat als "Obervormund".Repressive Erziehungsmethoden und freiere pädagogische Ansätze prallten in der Fürsorgeerziehung aufeinander; Heimskandale und Revolten von Fürsorgezöglingen brachen Ende der 1920er Jahren aus (III.).Nach den krisenhaften 1920er Jahren ging es Anfang der 1930er Jahre um die rechtliche Etablierung der Unterscheidung zwischen den Kategorien der "erziehbaren" und der "unerziehbaren" Jugend, die dann im Fürsorgerecht unterschiedlich behandelt wurden.Diese Unterscheidung wurde im Faschismus rassistisch unterfüttert und radikalisiert und führte zu einem grundlegenden Wandel der Fürsorgeerziehung (IV.).Das rechtliche Verständnis der Fürsorgeerziehung in Heimen als "besonderes Gewaltverhältnis", das auch nach Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1972 andauerte, beschränkte die Grundrechtsgeltung für Fürsorgezöglinge.Ende der 1960er Jahre waren Misshandlungen und Zwang in der Heimerziehung erneut Thema der Heimkritik (V.).Es schließt sich eine Diskussion über die Veränderungen durch das Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 1991 unter der Fragestellung an, wie "zwanglos" die Heimerziehung seit dem SGB VIII nunmehr ist (VI.).Am Ende steht ein kurzes Resümee (VII.). 1 I. Die strafrechtlichen Wurzeln der Fürsorgeerziehung Zu Beginn der "Zwangserziehung" waren straffällig gewordene, aber strafunmündige Kinder die Adressaten der öffentlichen Erziehung.2 Das Polizei-und Ordnungsrecht sah für "verwahrloste" Kinder Zwangserziehung aufgrund der Annahme, diese Kinder könnten dadurch gebessert werden, vor.Nach § 55 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB) 3 1871 waren Kinder unter 12 Jahren nicht strafmündig.Die Zwangserziehung als Vorläufer der Fürsorgeerziehung be-1 Dieser Beitrag knüpft an Kirsten Scheiwe, Erziehung und Zwang im Fürsorgerecht -historische Wurzeln und Kontinuität in der Fürsorgeerziehung (RJWG, JWG), ZKJ 2017, S. 13-19 an. 2 Die historischen Wurzeln der Fürsorgeerziehung durch karitative und kirchliche Organisationen liegen weiter zurück, wie Waisenhäuser und Rettungsanstalten zeigen (vgl.Florian Eßer, Das Kind als Hybrid.Empirische Kinderforschung (1896-1914), 2013, S. 217 ff.).Für Hinweise aus pädagogisch-historischer Perspektive danke ich meinem Kollegen Florian Eßer. 3 Reichsstrafgesetzbuch vom 15.
Source: Göttinger juristische Schriften
Authors: Schumann, Eva,, Wapler, Friederike,
Language: German
Subfield: Law
Field: Social Sciences
Domain: Social Sciences
Open Access status: diamond
OpenAlex ID: W2773095539
