Year: 2008
Type: article
Abstract: Die EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte vom 22. September 1994 (EBR-Richtlinie) stellt einen Durchbruch im Bereich der Europäischen Sozialpolitik dar, der als wegweisend für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Europa angesehen werden kann.Nach zwei Jahrzehnten zäher Verhandlungen mit mehreren gescheiterten Anläufen war dieser Durchbruch nur gelungen, weil die Richtlinie ein neuartiges Konzept verfolgt: Sie löst das Problem unterschiedlicher institutioneller Traditionen in den einzelnen Mitgliedsländern, indem sie zwar einen gesetzlichen Rahmen für einen EBR schafft, die genaue Ausgestaltung aber einem besonderen Verhandlungsgremium in den betroffenen Unternehmen überlässt.Schon aufgrund dieser innovativen Form der Richtlinie erklärt sich, dass Artikel 15 der Richtlinie die Europäische Kommission beauftragt, spätestens zum 22. September 1999 die Umsetzung der Richtlinie zu überprüfen und "erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen".Seit 1999 werden deshalb Verhandlungen und Diskussionen über eine Revision der Richtlinie geführt -bislang ohne konkretes Ergebnis.Erst Mitte Februar 2008 hat die Europäische Kommission die entscheidende zweite Phase der Konsultation über die Revision der Richtlinie eingeleitet und konkrete inhaltliche Vorschläge vorgelegt.Eines von drei Themen, die im Rahmen der Revision behandelt werden sollen, sind Maßnahmen, die Probleme und rechtliche Unklarheiten bei der Einrichtung von EBRs lösen.deutsche Unternehmen -durchgeführt, um zu ermitteln, welche deutschen Unternehmen überhaupt unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen und wie viele dieser Unternehmen tatsächlich einen EBR haben.
Source: WSI-Mitteilungen
Institution: Technical University of Munich
Language: German
Topic: Legal and Labor Studies
Subfield: Industrial relations
Domain: Social Sciences
Open Access status: bronze
OpenAlex ID: W2804718030
