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Gesamtbetriebsräte: Neue Zuständigkeiten und die Folgen für betriebliche Arbeitsbeziehungen

Year: 2008
Type: article
Abstract: Gesamtbetriebsräte -Diskrepanz zwischen Recht und Praxis?Die Rechtsprechung zur Zuständigkeitsverteilung zwischen unterschiedlichen Betriebsratsebenen füllt Bände.Ohne die recht komplexe arbeitsrechtliche Auseinandersetzung hier im Detail wiedergeben zu können, lässt sich der aktuelle Stand der Gesetzgebung und Rechtsanwendung wie folgt zusammenfassen: Bei der Verteilung von Kompetenzen und Ressourcen zwischen örtlichem Betriebsrat (BR) und Gesamtbetriebsrat (GBR) hat der örtliche Betriebsrat eindeutig die Nase vorn.Die originäre Zuständigkeit einer anderen Ebene als die des örtlichen Betriebsrates ist demnach nur dann gegeben, wenn sich eine überbetriebliche Regelung als "zwingend erforderlich" erweist (Britz 2006, S. 131).Jedoch können die örtlichen Betriebsräte in Mehrbetriebsunternehmen die Regelung von Gegenständen von allgemeiner Bedeutung auf die Ebene des Gesamtbetriebsrats übertragen ( § 50 II BetrVG).Tatsächlich kamen schon in der Vergangenheit immer wieder Zweifel daran auf, ob die gelebte Praxis mit dem geltenden Recht übereinstimmt.So stellte Rancke bereits vor 25 Jahren fest, dass eine "massierte Entscheidungszuständigkeit des Gesamtbetriebsrates" bestehe (Rancke 1982, S. 351) und thematisierte den daraus entstehenden Konflikt zwischen "dem Geltungsanspruch betriebsverfassungsrechtlicher Normen und der abweichenden betrieblichen Mitbestimmungspraxis" (ebd., S. 250).Auch neuere empirische Befunde deuten an, dass sich an dieser Situation we-Systematik und in der langjährigen Rechtspraxis ein hohes Maß an Regelungsdichte und Komplementarität (Schmidt/Trinczek 1991, 1999).Betriebsräte sind für die unmittelbare Vertretung konkreter, situativer Beschäftigteninteressen im betrieblichen Alltag zuständig.Sie können sich dabei auf gesetzliche Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte stützen, die im Grundsatz -wenn auch nicht immer in der Umsetzung -unabhängig von gewerkschaftlicher Vertretungsstärke und kollektiver Konfliktfähigkeit vor Ort geltend gemacht werden können und von Rechts wegen auch müssen.Gleichzeitig hängt die Handlungsfähigkeit von Betriebsräten entscheidend von der Rechtsetzungsmacht von Gewerkschaften ab, nicht nur weil diesen schon allein von Gesamtbetriebsräte: Neue Zuständigkeiten und die Folgen für betriebliche Arbeitsbeziehungen Martin Behrens/Jürgen Kädtler Gesamtbetriebsräte gelten zu Recht als durchsetzungsstarke Akteure der industriellen Beziehungen.Trotz ihrer vergleichsweise großen Bedeutung gibt es bis heute nur sehr wenige wissenschaftliche Arbeiten, die ihre Stellung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten genauer analysieren.Mit Rückgriff auf die Daten der WSI-Befragung der Gesamtbetriebsräte zur Restrukturierung (2006) wird die Arbeitsteilung zwischen den unterschiedlichen Betriebsratsebenen näher analysiert.Welche Folgen für eine effektive Vertretung der Belegschaftsinteressen ergeben sich aus der vorhandenen Tendenz, dass Gesamtbetriebsräte immer mehr Aufgabenfelder übernehmen?
Language: German
Open Access status: bronze
OpenAlex ID: W2805147948
FWCI: 1.051
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