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NS-Prozesse in den Siebzigerjahren

Year: 1972
Type: article
Abstract: NS-Prozesse in den SiebzigerjahrenIn den letzten Jahren und auch gegenwartlg werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht weniger NS-Prozesse geführt als in der Zeit, wo die intensive Berichterstattung über den großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß die Offentlichkeit erregt hatte.Aber nun ist höchstens in Lokalzeitungen kurz über derlei Verfahren zu lesen.Darum blieb es unbemerkt, daß sich in der letzten Zeit die Probleme der Verfahren dieser Art einigermaßen verschoben haben.Die NS-Prozesse werden nun viel langsamer verhandelt als vordem.Ein Beispiel für viele: Im ersten Halbjahr des Schumann-Prozesses wurde in Frankfurt an 37 Tagen verhandelt, im großen Auschwitz-Prozeß waren in derselben Frist 57 Verhandlungstage angesetzt.Die Folgen der verdünnten Verhandlungsführung, für die kein plausibler Grund zu erfahren ist, sind nicht zu übersehen: Es mehren sich die Fälle, in denen Angeklagte im Verlauf überlanger Verhandlungen wegen Krankheit aus dem Verfahren ausscheiden.In Essen begann zum Beispiel am 17.November 1967 ein Prozeß, in dem sich drei frühere SS-Angehörige wegen im KZ N ordhausen-Dors begangener Verbrechen zu verantworten hatten.Als er am 8. Mai 1970 endlich beendet wurde, erhielten nur zwei Angeklagte ihre Strafe; sie hatten bei der SS Mannschaftsdienstgrade. Der Hauptangeklagte -der ehemalige SS-Obersturmbannführer Bischoff -schied als verhandlungunfähig wenige Wochen, bevor der Prozeß nach 30 Monaten abgeschlossen wurde, aus.Bischoff ist nicht der einzige, dem eine unverhältnismäßig lange Verhandlungsdauer diesen Ausweg eröffnet hat.Häufig finden gerade die Hauptangeklagten so eine Möglichkeit.Hermann Worthoff hätte sich an der Spitze aller Angeklagten in einem Prozeß verantworten sollen, der Massenmorde in Lublin zu klären hat.Ihm wurde schon vor Prozeßbeginn Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, sodaß er gar nicht erst vor den Wiesbadener Richtern erscheinen mußte.Als diese ihn wenigstens als Zeuge hören wollten, stellte sich heraus, daß der verhandlungs-und haftunfähig erklärte Worthoff seinem Beruf als Handelsvertreter nachgeht und täglich mit seinem Auto unterwegs ist.Nicht jeder Fall zeigt so drastisch wie dieser die Problematik derjenigen Atteste auf, die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.Aber auch dann, wenn Arzte nicht leichtfertig mit derlei Attesten umspringen, werden Wege gefunden, um Prozesse zu verzögern: Das erste Mal war im Mai 1968 die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Legationsrat und Leiter des Judenreferats im Auswärtigen Amt, SS-Standartenführer Horst Wagner, in Essen angesetzt.Sie mußte verschoben werden.Zuletzt wendete Wagners Verteidiger ein Mittel an, das noch lange weitere Vertagungen ermöglicht, solange die Essener Richter das zulassen: Er läßt die Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten überprüfen.Nachdem ihn ein Internist als verhandlungsfähig erklärt hat, verlangte der Verteidiger ein Gutachten eines Orthopäden.Als auch dieser Verhandlungsfähigkeit bescheinigte, beantragte er die Untersuchung durch einen Augenarzt.Auch dieser bejahte die Frage, ob Wagner eine Verhandlung zuzumuten sei.Nun haben die Richter dem Antrag stattgegeben, daß Wagner auch noch von einem Psychiater auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht wird.Jedesmal vergehen Monate, bis das Gutachten erstellt ist.Wie viele Spezialisten sollen in diesem Fall noch bemüht werden?Das Verfahren gegen Wagner hat im Jahr 1958 begonnen.Es scheint fraglich, ob Verteidiger solche Methoden anwenden dürfen; denn 99
Language: German
Open Access status: bronze
OpenAlex ID: W4233372078
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